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Reicht ein Gesetz gegen Stress?

 Die Bundesregierung plant, ein Gesetz zur Prävention von Gesundheitsschäden durch Stress, ein" Anti-Stress-Gesetz" zu schaffen. Wenn es allerdings nur darum geht, per Gesetz die Erreichbarkeit der Arbeitnehmer nach Feierabend zu regeln, greift ein solches beschränktes Regelwerk zu kurz. Es bleibt zu hoffen, dass die geplante sorgfältige Untersuchung der Stress-Ursachen und -Wirkungen zu einem notwendigen breiteren Ansatz führt

Seit langem sind die wesentlichsten Stressfaktoren bekannt:

  • Zeitdruck und fehlende Zeitpuffer
  • fehlende Anerkennung und Unterstützung durch Vorgesetzte, Kolleginnen und Kollegen
  • Unvorhersehbarkeit von Arbeitsanforderungen
  • arbeitsbezogene Erreichbarkeit in der Freizeit

Nach Untersuchungen der Initiative Gesundheit und Arbeit (iga-report 27; http://www.iga-info.de ) sind alle Faktoren zu berücksichtigen. Zeitdruck und erweiterte Erreichbarkeit zum Beispiel kann auch nicht durch gesundheitsförderliche andere Faktoren wie z.B. Anerkennung ausgeglichen werden.

Um Gesundheit und Life-Domain-Balance zu fördern, müssen emotionale Erschöpfung sowie Konflikte zwischen Arbeit - und Privatleben reduziert, Vitalität und Bereicherung des Arbeitslebens für das Privatleben gestärkt werden. Dazu sind tätigkeitsspezifische Bestandsaufnahmen der Arbeitsbedingungen erforderlich, so wie sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz gefordert sind. Ein neues Gesetz gegen Stress insofern nicht erforderlich.

Eine wirksame Beteiligung der Beschäftigten an die Entwicklung von Maßnahmen und die Vermeidung von" interessierter Selbstgefährdung" sind Kernbestandteil des Stressabbaus. Dazu müssen aber alle Aspekte des Arbeitslebens, Unternehmenswerte und - normen, die zu Zielvorgaben und Leistungsanreizsystemen führen, Arbeitsanforderungen und - ressourcen, sowie individuelle Befähigungen in einem ganzheitlichen Ansatz aufeinander abgestimmt werden.

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