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10. ver.di-KI-Online-Veranstaltung: Das KI-Gesetz in der EU

der ver.di-Bereich Innovation und Gute Arbeit lädt zur 10. Online-Veranstaltung

am 20.6.24 von 16.30 bis 18.00 Uhr
zum Thema: Das KI-Gesetz zum Einsatz von künstlicher Intelligenz in der EU

ein. Am 13.3.2024 hat das EU-Parlament mit großer Mehrheit „die Verordnung zur Festlegung Harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz“ (KI-VO) beschlossen. Die Verordnung soll die Einführung und Nutzung von KI-Systemen in der Europäischen Union regeln. KI-Systeme, die ein besonders hohes Risiko für die Menschen darstellen, sollen verboten werden, so etwa das „Social Scoring“ oder auch Emotionserkennungssysteme am Arbeitsplatz. Systeme mit einem hohen Risiko müssen besondere Anforderungen erfüllen, damit sie auf den Markt eingeführt und eingesetzt werden dürfen. Die Verordnung sieht sowohl für die Anbieter wie auch für die Betreiber von derartigen Hochrisiko-Systemen Anforderungen vor. In der Verordnung sind zudem Betroffenenrechte vorgesehen. Die Regelungen der DSGVO bleiben von der KI-Verordnung unberührt. Es wurde eine Öffnungsklausel für spezifische Regelungen am Arbeitsplatz eingeführt. Dies wird von den Referenten näher ausgeführt und zudem dargelegt, welche weiteren Schritte die Gewerkschaften als nötig erachten, aber auch wie bereits jetzt im Betrieb die Verordnung bei der Einführung von KI genutzt werden sollte.

Referenten sind:

Lothar Schröder, ehem. Bundesvorstand der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und Oliver Suchy, Leiter der Abteilung Grundsatz und Gute Arbeit beim DGB

Anmeldung bis zum 7.6.2024 unter diesem Link.

Der Webex-Link für die Veranstaltung wird mit der Anmeldebestätigung verschickt

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