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Institut für "Gesellschaftlichen Zusammenhalt"

Das BMBF hat eine Förderrichtlinie zum Aufbau eines "Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalt" veröffentlicht (Bundesanzeiger vom 08.11.2017).

Textauszug: "Der Deutsche Bundestag hat Mittel zur Gründung eines „Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalt“ bereitgestellt. Anlass sind aktuelle Entwicklungen, die darauf schließen lassen, dass es Bevölkerungsgruppen gibt, die das bestehende politische System nicht mehr unterstützen, die sich an den Rand gedrängt fühlen, bzw. zur parlamentarischen Demokratie und ihren Repräsentanten auf Distanz gehen. Die hierfür ursächlich anzunehmenden Zweifel an den Grundlagen von Staat und Gesellschaft erfordern eine umfassende wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Strukturen und Wahrnehmungen gesellschaftlicher Zugehörigkeit.

Die Umsetzung des Haushaltsbeschlusses erfolgt im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Rahmenprogramm für die Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften, Schwerpunkt „Kulturelle Vielfalt und Zivilgesellschaft – Potenziale für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Teilhabe“.
https://www.bmbf.de/de/geistes-und-sozialwissenschaften-152.html

Mit der vorliegenden Bekanntmachung werden wissenschaftliche Einrichtungen mit einschlägigem Forschungsprofil aufgerufen, sich in einem wettbewerblichen Verfahren am Aufbau eines dezentralen Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalt zu beteiligen. Die Stärkung der universitären Forschungslandschaft ist ein besonderes Anliegen der Fördermaßnahme."

Link zur Bekanntmachung:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1454.html

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