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CDU/CSU Arbeitnehmergruppe setzt sich für Beibehaltung des Arbeitszeitgesetzes ein

Während im Zuge der Entstehung des Weissbuches „Arbeit 4.0“ am laufenden Band von Flexibilisierung der Arbeitszeit und Abschaffung der 11-stündigen Ruhezeit die Rede ist, setzt die Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag mit Ihrem Beschluss vom 20.09.2016 „Zukunft gestalten, Flexibilität neu denken, Schutzstandards erhalten!“ ein deutlich anderes Signal.

Nicht, dass die Arbeitnehmergruppe die Wettbewerbsfähigkeit ausser Acht lässt, sondern sie greift das Thema auf, an dem auch Klaus Barthel, der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD, arbeitete: Die Chancen des technischen Fortschritts sind kein Automatismus, sie müssen aktiv gestaltet werden. Die Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Fraktion betont zu recht, dass der technische Fortschritt vom Menschen gemacht ist und dass er „Leitplanken“ benötigt. Das Arbeitszeitgesetz ist eine solcher Leitplanken.

Die Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Fraktion ist auch nicht gegen Flexibilisierung. Sie verweist ausdrücklich darauf, dass „eine flexible Anwendung des Arbeitszeitgesetzes schon seit Jahren möglich“ ist. Sie verweist dabei auch auf die besondere Bedeutung des Gesetzes für „Beschäftigte, die nicht in den Geltungsbereich von Tarifverträgen fallen. Dieser Punkt gewinnt angesichts einer abnehmenden Tarifbindung an Bedeutung.“

Es bleibt die Hoffnung, dass die Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Fraktion Kraft genug hat, solche doch recht interessanten Gedanken in ihrer Fraktion durchzusetzen und dass das Arbeitsministerium diesen Beschluss nicht einfach beiseite legt, nur weil er vom Koalitionspartner kommt.

Der gesamte Text findet sich im Anhang

G. Ernst

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