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Psychische Gesundheitsrisiken als Herausforderung für das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) Problemfelder, Gestaltungsbedarfe und -ansätze für betriebliche Akteure

06.01.2018

Stephanie Pöser, Guido Becke, Cora Schwerdt

Reihe Arbeit und Wirtschaft in Bremen 19 | 2017

Zusammenfassung

Angesichts des demografischen Wandels avanciert der Erhalt der Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten auch für Bremer Unternehmen zu einem kritischen Schlüsselfaktor für ihre Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit. Inzwischen zählen psychische Erkrankungen zu den häufigsten Ursachen von Arbeitsunfähigkeit und Frühberentung. Ein erhöhtes Erkrankungsrisiko für Beschäftigte ergibt sich bei hohen psychischen Belastungen, die sich aus dem Arbeits- und Berufsleben und dem Privatleben ergeben können, und unzureichenden verfügbaren Ressourcen zur Bewältigung dieser Belastungen.

Das im Sozialgesetzbuch (SGB IX § 84 Prävention) geregelte Betriebliche Eingliederungsmanagement bietet ein Verfahren zur beruflichen und betrieblichen Wiedereingliederung von länger erkrankten Beschäftigten, das sich auch für Erwerbstätige eignet, die psychisch erkrankt sind. Es zielt darauf ab, die Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten zu stärken und ihren Arbeitsplatz zu erhalten.

Allerdings liegen zum BEM, insbesondere mit Blick auf psychisch erkrankte Mitarbeitende, bisher relativ wenig empirische Erkenntnisse vor. Gleiches gilt auch für das Handeln betrieblicher Interessenvertretungen im Rahmen von BEM-Verfahren. Diese Forschungsdefizite bildeten die Grundlage für die im Jahre 2016 durchgeführte, explorative qualitative Untersuchung des Instituts Arbeit und Wirtschaft (iaw) der Universität Bremen.

Für den vorliegenden Bericht wurden leitfadengestützte Interviews mit externen und betrieblichen BEM-Experten geführt und wissenschaftlich ausgewertet. Hierbei wurde insbesondere den folgenden Fragen nachgegangen:

  • Welche spezifischen Herausforderungen stellen psychische Erkrankungen an das BEM?  Welche Probleme bringt dies für betriebliche BEM-Akteure mit sich?
  • Welche Gestaltungsempfehlungen für eine Wiedereingliederung von psychisch erkrankten Mitarbeitenden lassen sich ableiten?
  • Wie lässt sich die Rolle von Betriebs- und Personalräten im BEM beschreiben?  Wie nehmen sie ihre Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte wahr?

Die Kernergebnisse der Studie verdeutlichen, dass für betriebliche (BEM-)Akteure der Umgang mit psychisch erkrankten Beschäftigten insgesamt und auch im Rahmen von BEM-Verfahren noch durch ein vergleichsweise hohes Maß an Unsicherheit geprägt ist. Überraschend ist vor diesem Hintergrund, dass Betriebe offenbar relativ selten, externe Expertise (z.B. Integrationsämter, Berufsgenossenschaften u.a.) einbinden, um psychisch erkrankte Mitarbeitende wieder betrieblich einzugliedern. Die Studie zeigt, dass betrieblichen Interessenvertretungen – neben Betriebsärzten – eine Schlüsselposition bei der betrieblichen Wiedereingliederung von psychisch erkrankten Beschäftigten zukommt – nicht allein auf Basis ihrer gesetzlichen Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte. So verfügen betriebliche Interessenvertretungen oft über Erfahrungswissen über betriebliche Prozesse, Strukturen und Veränderungen, das sie zur Wiedereingliederung von Beschäftigten einbringen können (z.B. bei der Suche nach alternativen Arbeitsplätzen). Eine erfolgreiche betriebliche Wiedereingliederung von psychisch erkrankten Beschäftigten

kann durch eine frühzeitige Sensibilisierung von Führungskräften und Beschäftigten für psychische Gesundheitsrisiken, eine vertrauensorientierte Gestaltung des BEM-Verfahrens (u.a. nach Kriterien der Verfahrensgerechtigkeit) und eine breite Verankerung und Unterstützung des BEM gefördert werden. Gefährdungsbeurteilungen sind auch für das BEM ein geeignetes Arbeitsschutzinstrument, um psychische Gesundheitsrisiken erkennen und passfähige Maßnahmen entwickeln und umsetzen zu können.

Der vollständige Beitrag befindet sich im Anhang

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